Home Office steuerlich absetzen: Pauschale, Arbeitszimmer und was sich wirklich lohnt

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Kosten, die Ihnen im Home-Office entstehen, absetzen können.

Inhaltsverzeichnis

01
Zwei Wege, Ihr Home Office von der Steuer abzusetzen

Seit der Pandemie gehört das Arbeiten von zu Hause für viele zum Alltag. Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten – aber nur mit der richtigen Variante. Zur Wahl stehen die Home-Office-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer. Beide unterscheiden sich erheblich in Voraussetzungen und Steuerersparnis.

6 €
pro Home-Office-Tag

1.260 €
Maximum pro Jahr

210
anrechenbare Tage

02
Die Home-Office-Pauschale: Einfach und ohne Nachweispflicht

Rechtliche Grundlage und Höhe

Die Home-Office-Pauschale ist in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG geregelt. Sie beträgt 6 Euro pro Arbeitstag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten – maximal 1.260 Euro pro Jahr. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.

Sie benötigen keinen separaten Raum. Auch wer am Küchentisch arbeitet, kann die Pauschale ansetzen – ohne Nachweis zur Raumsituation.

Dokumentation

Sie müssen die konkreten Tage der Heimarbeit nachweisen. Eine formlose Aufstellung reicht; empfehlenswert ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

▸ Rechenbeispiel – Pauschale

Sie arbeiten 180 Tage von zu Hause.
180 × 6 € = 1.080 € Werbungskosten
Bei 42 % Grenzsteuersatz: Ersparnis von rund 454 € netto, ganz ohne Belege und ohne separaten Raum.

Keine Doppelberücksichtigung

An Home-Office-Tagen entfällt die Entfernungspauschale. Bei langen Arbeitswegen (0,30–0,38 €/km) kann die Kilometerpauschale höher ausfallen – dann ist der Bürotag steuerlich wertvoller.

03
Das häusliche Arbeitszimmer: Die stärkere Variante bei hohen Kosten

Drei Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG

Das häusliche Arbeitszimmer bietet deutlich höhere Abzugsmöglichkeiten – allerdings nur bei kumulativer Erfüllung:

  • Separater, abgeschlossener Raum: Eine Wohnzimmerecke genügt nicht.
  • Nahezu ausschließliche Berufsnutzung: Ein Gästebett kann bereits schädlich sein.
  • Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit: Der inhaltliche Schwerpunkt muss dort liegen.

Option 1 – Jahrespauschale 1.260 €

Ohne Einzelnachweise, zeitanteilig bei unterjähriger Nutzung. Ideal, wenn man Aufwand scheut.

Option 2 – Tatsächliche Kosten (unbegrenzt)

Besonders lohnend in teuren Städten – folgende Kosten sind anteilig absetzbar:

  • Miete / Gebäude-AfA: Flächenanteil, z. B. 20 qm von 100 qm = 20 % der Kaltmiete
  • Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser – anteilig
  • Renovierungskosten: 100 % absetzbar, wenn nur das Arbeitszimmer betroffen
  • Einrichtung: Schreibtisch, Stuhl, Regale – sofort bis 800 € netto

▸ Rechenbeispiel – Großstadt

Kaltmiete 1.500 €/Monat · 20 qm von 100 qm = 20 %
Miete anteilig: 1.500 × 20 % × 12 = 3.600 €
Nebenkosten + Einrichtung: ca. 800 €
Gesamt: über 4.400 € pro Jahr. Das ist das Dreifache der Pauschale.

04
Was ist nicht abzugsfähig?

Das Finanzamt lehnt folgende Konstellationen ausdrücklich ab:

  • Arbeitsecken im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder der Küche – hier greift nur die Pauschale
  • Durchgangszimmer mit Zugang zu anderen Räumen
  • Räume mit überwiegend privater Nutzung (Gästezimmer mit Schreibtisch)
  • Allgemeine Wohnungskosten ohne klare Zuordnung

▸ Gut zu wissen

Laptop, Monitor und Bürostuhl können Sie immer und zusätzlich absetzen – unabhängig vom Arbeitszimmer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto werden sofort im Anschaffungsjahr vollständig abgezogen.

05
Vergleich: Wann lohnt sich welche Variante?

Kriterium Pauschale Arbeitszimmer
Separater Raum? Nein Ja – abgeschlossen, nahezu nur beruflich
Max. Abzug 1.260 €/Jahr Unbegrenzt
Aufwand Gering Hoch (Belege, Grundriss)
Ideal für Gelegentliches Home Office, kein eigener Raum Vollzeit-Home-Office, hohe Miete

Faustregel: Unter 1.260 € tatsächliche Kosten pro Jahr → Pauschale wählen. Darüber → tatsächliche Kosten ansetzen. Der Unterschied beträgt schnell mehrere Tausend Euro jährlich.

06
Praxistipps für die optimale Steuerersparnis

Tipp 1 – Mittelpunkt-Regel ehrlich prüfen

Für Angestellte, die überwiegend beim Arbeitgeber tätig sind, liegt der Mittelpunkt am Unternehmensstandort. Dann bleibt nur die Pauschale. Freiberufler und Selbstständige sollten immer die tatsächlichen Kosten prüfen.

Tipp 2 – Arbeitsmittel zusätzlich absetzen

Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl – immer als Werbungskosten absetzbar. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort vollständig.

Tipp 3 – Arbeitgeber-Bescheinigung einholen

Schriftliche Bestätigung der Home-Office-Tage vom Arbeitgeber stärkt Ihre Position bei Rückfragen oder Betriebsprüfungen erheblich.

Tipp 4 – Fotos und Grundriss aufbewahren

Fotos des Arbeitszimmers und einen beschrifteten Grundriss sicher ablegen – bei Rückfragen des Finanzamts sofort griffbereit.

07
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

▸ Diese vier Fehler sieht das Finanzamt sofort
  • Pauschale + Entfernungspauschale am selben Tag: Nicht zulässig – pro Tag nur eine Variante.
  • Arbeitszimmer mit privater Mitnutzung: Sofa, Fernseher oder Gästebett gefährden den gesamten Abzug.
  • Fehlende Dokumentation: Ohne Nachweis riskieren Sie die vollständige Aberkennung.
  • Falsche Flächenberechnung: Nur Wohnfläche zählt – Keller und Dachboden bleiben außen vor.

08
Fazit: Die richtige Strategie macht den Unterschied

Die Home-Office-Pauschale ist die unkomplizierteste Lösung für alle ohne separaten Raum. Wer ein echtes Arbeitszimmer hat und in einer teuren Stadt wohnt, sollte unbedingt die tatsächlichen Kosten durchrechnen – der Unterschied beträgt schnell mehrere Tausend Euro jährlich.

Dokumentieren Sie sorgfältig und bewahren Sie alle Belege auf. So lassen Sie keine Steuerersparnis liegen.

09
Häufig gestellte Fragen


Kann ich Pauschale und Entfernungspauschale kombinieren?
Nein – an demselben Tag ist nur eine Pauschale möglich. Bei langen Arbeitswegen übersteigt die Entfernungspauschale (0,30–0,38 €/km) die 6 Euro oft deutlich. Wählen Sie pro Tag die günstigere Variante.

Reicht eine formlose Aufstellung der Home-Office-Tage?
Ja, ein Kalender oder eine Tabelle reicht. Deutlich sicherer ist eine schriftliche Arbeitgeber-Bescheinigung – sie stärkt Ihre Position bei Rückfragen erheblich.

Welche Voraussetzungen muss ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen?
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: separater, abgeschlossener Raum, nahezu ausschließliche Berufsnutzung sowie das Zimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.

Pauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten – was lohnt sich?
Unter 1.260 € Jahreskosten → Pauschale ist besser. In teuren Städten übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag fast immer – Mietanteil, Nebenkosten, Renovierung und Einrichtung ergeben schnell das Dreifache.

Kann ich Laptop, Schreibtisch und Bürostuhl zusätzlich absetzen?
Ja – immer und zusätzlich, unabhängig von der gewählten Variante. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort im Anschaffungsjahr vollständig abgezogen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: März 2026.

Viktor Schmidt – Steuerberater bei taxelite consulting
Über den Autor

Viktor Schmidt

Steuerberater & Gründer, taxelite consulting

Viktor Schmidt ist zugelassener Steuerberater und Gründer von taxelite consulting. Er begann seine Laufbahn mit einem dualen Studium bei der Finanzverwaltung NRW in Nordkirchen und sammelte anschließend mehrjährige Erfahrung bei Ernst & Young – zunächst im Bereich International Tax, dann als Spezialist für Real Estate Tax. Nach Stationen als Group Tax Manager bei der KanAm Grund Group sowie als Steuerreferent bei Lensing Media gründete er 2024 taxelite consulting. Parallel absolvierte er erfolgreich das Steuerberaterexamen an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss und schloss einen Master of Arts in Taxation an der Hochschule Aalen ab. Heute berät er Unternehmen, Selbstständige und Immobilienbesitzer deutschlandweit – vollständig digital, standortunabhängig und mit dem Anspruch, Steuerberatung strategisch, klar und lösungsorientiert zu denken.

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