▸ Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundprinzip: Warum Abschreibungen Steuern sparen
- 2. Die Unterscheidung: Gebäude vs. Grundstück
- 3. Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG)
- 4. Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG)
- 5. Sonder-AfA nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau)
- 6. Kombination: Degressive AfA + Sonder-AfA
- 7. Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
- 8. Praktische Checkliste: Ihre AfA-Optimierung 2025/2026
- 9. Wechsel von degressiv zu linear
- 10. Fazit: AfA ist Ihre Steuersparbüchse
- 11. Häufig gestellte Fragen
01
Grundprinzip: Warum Abschreibungen Steuern sparen
Immobilien sind Produktionsmittel mit begrenzter wirtschaftlicher Lebensdauer. Das Finanzamt erlaubt Ihnen, den Wertverlust (Abnutzung) steuerlich geltend zu machen – so sparen Sie Einkommensteuern auf Ihre Mieteinnahmen.
Die AfA funktioniert so: Sie kaufen eine Immobilie für 500.000 €. Der Gebäudeteil wird über Jahre hinweg abgeschrieben, wodurch sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen reduziert. Diese Reduktion spart Steuern, obwohl Sie kein Geld ausgeben – ein klassisches Steuerprivileg für Immobilieninvestoren.
02
Die Unterscheidung: Gebäude vs. Grundstück
Wichtig zu wissen: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden. Deshalb ist es entscheidend, den Kaufpreis aufzuteilen – Gebäude separat vom Grundstück. Dies sollte in Ihrer notariellen Kaufvertrag-Preisaufstellung dokumentiert sein. Eine typische Aufteilung liegt zwischen 70–80 % Gebäude und 20–30 % Grundstück, variiert aber je nach Lage und Objekttyp.
03
Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG)
Die lineare Abschreibung ist die Standardmethode und am einfachsten zu berechnen: Der Gebäudewert wird gleichmäßig über eine feste Nutzungsdauer verteilt.
Aktuelle AfA-Sätze ab 2025
Beachten Sie: Die 3 % für neue Wohngebäude (ab 2023) ist eine Steigerung gegenüber früher (2 %). Dies ermöglicht höhere jährliche Abschreibungen für modernere Immobilien.
Rechenbeispiel lineare AfA
Sie kaufen ein Wohngebäude 2024 für 500.000 € (Fertigstellung 2023). Anteil Gebäude: 350.000 €.
Berechnung:
Jährliche AfA = 350.000 € × 3 % = 10.500 €/Jahr
Steuervorteil: Bei 42 % Grenzsteuersatz = 10.500 € × 42 % = 4.410 € Steuerersparnis pro Jahr!
04
Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG)
Seit 2024 gibt es eine neue Gestaltungsmöglichkeit: die degressive Abschreibung für Wohngebäude. Dies ist ein bedeutender Steuervorteil, der viele Investoren nutzen sollten.
Voraussetzungen für degressive AfA
- Gebäudetyp: Nur Wohngebäude (keine Nichtwohngebäude)
- Baubeginn: Nach dem 30.09.2023 UND vor dem 01.10.2029
- Neubau: Das Gebäude darf bei Anschaffung noch nicht eigengenutzt worden sein
Degressiver AfA-Satz und Funktionsweise
Bei der degressiven Abschreibung erfolgt eine Abschreibung von 5 % pro Jahr vom Restwert (nicht von der Anschaffungssumme). Das bedeutet: Die Abschreibung ist in den ersten Jahren höher und sinkt danach kontinuierlich.
Beispielrechnung degressiv:
Neubau-Wohngebäude, Baubeginn 2024, Gebäudewert 400.000 €
- Jahr 1: 400.000 € × 5 % = 20.000 € AfA
- Jahr 2: 380.000 € × 5 % = 19.000 € AfA
- Jahr 3: 361.000 € × 5 % = 18.050 € AfA
- usw.
Vergleich: Linear würden Sie jährlich nur 12.000 € AfA haben (400.000 € ÷ 33,33 Jahre). Degressiv erhalten Sie mehr AfA in den ersten Jahren!
Wechsel von degressiv zu linear
Ein großer Vorteil: Sie können später (z.B. nach 10 Jahren) von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Dies ist sinnvoll, wenn die degressive AfA unter die lineare fällt. Der Wechsel wird dann automatisch durchgeführt, um den Vorteil zu maximieren.
05
Sonder-AfA nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau)
Dies ist eine der besten Steuervergünstigungen für Immobilienneubau: zusätzlich 5 % pro Jahr für 4 Jahre = 20 % Extra-Abschreibung. Kombinierbar mit linear oder degressiv!
Voraussetzungen für Sonder-AfA
- Objekttyp: Mietwohnungsneubau (nicht für Eigentumswohnungen, Ferienunterkünfte oder Gewerbeflächen)
- Klimafreundlichkeit: Das Gebäude muss klimafreundlich sein (z.B. EH 55, EH 40, KfW-Standard)
- Baukostenobergrenze: Max. 5.200 €/qm Bruttogrundfläche (Wohnfläche)
- Bemessungsgrundlage: Max. 4.000 €/qm für die Sonder-AfA-Berechnung (auch wenn die Baukosten höher sind)
Berechnung der Sonder-AfA
Die Sonder-AfA wird zusätzlich zur regulären AfA berechnet. Sie beträgt 5 % des festgestellten Bemessungsgrundsatzes pro Jahr für 4 Jahre.
Klimafreundlicher Mietwohnungsneubau, Baukosten 4.500 €/qm (Bruttofläche 100 qm = 450.000 €)
Bemessungsgrundlage: 100 qm × 4.000 €/qm = 400.000 € (Deckel beachten!)
Sonder-AfA pro Jahr (4 Jahre): 400.000 € × 5 % = 20.000 €/Jahr
Gesamt-Sonder-AfA nach 4 Jahren: 80.000 € (= 20 % zusätzlich)
Plus: Reguläre AfA (linear 3 % oder degressiv 5 %) wird daneben berechnet!
06
Kombination: Degressive AfA + Sonder-AfA
Dies ist die maximale Steuerstrategie und sehr wertvoll: Sie können degressive AfA und Sonder-AfA kombinieren und erhalten beide parallel.
Maximalszenario: Neubau-Mietwohngebäude mit Baubeginn 2025, klimafreundlich
- Degressive AfA (5 % vom Gebäudewert): z.B. 20.000 €
- Sonder-AfA (5 % der Bemessungsgrundlage): z.B. 20.000 €
- Zusammen: 40.000 € AfA in Jahr 1
Dies ist ein massiver Steuervorteil für die ersten 4 Jahre!
07
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten: Eine kritische Unterscheidung
Nicht alle Kosten für Immobilien dürfen sofort abgeschrieben werden. Hier ist die Unterscheidung zwischen Erhaltung und Herstellung entscheidend:
Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar)
Erhaltungsaufwand (z.B. Reparaturen, Wartung, kleinere Renovierungen) kann sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden – ohne Abschreibung.
- Dachziegel ersetzen
- Fensterrahmen streichen
- Heizkessel reparieren
- Rohre austauschen (wenn nur teilweise)
Herstellungskosten (müssen aktiviert und abgeschrieben werden)
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die die Nutzungsfähigkeit des Gebäudes verbessern oder seine Lebensdauer verlängern (z.B. umfassende Modernisierungen). Diese müssen:
- In der Bilanz aktiviert werden (als Anlagewert)
- Über die AfA-Dauer abgeschrieben werden
Beispiele für Herstellungskosten:
- Komplett-Dachsanierung
- Fassadendämmung
- Neue Heizanlage (nicht nur Reparatur)
- Komplette Badsanierung oder Küchenerneuerung
Die 15%-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
Hier ist Vorsicht geboten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): Wenn Herstellungskosten mehr als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes in den ersten 3 Jahren nach Erwerb betragen, müssen sie aktiviert und abgeschrieben werden – auch wenn Sie sie lieber sofort abziehen würden.
Sie kaufen ein Haus für 500.000 €, davon Gebäude 350.000 €. Im ersten Jahr nach Erwerb geben Sie 60.000 € für Modernisierungen aus.
15%-Grenze: 350.000 € × 15 % = 52.500 €
Ihre Herstellungskosten: 60.000 € übersteigen die Grenze!
Folge: Die gesamten 60.000 € müssen aktiviert und abgeschrieben werden – Sie können sie nicht sofort abziehen.
Verteilung von Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
Für kleinere Erhaltungskosten (Reparaturen, die unter die Aktivierungsschwelle fallen) können Sie zur Vereinfachung unter Anwendung von § 82b EStDV wählen, diese über 2–5 Jahre zu verteilen, statt alles sofort abzuziehen. Dies ist optional und kann manchmal strategisch sinnvoll sein (z.B. um in einem Jahr mit hohem Einkommen eine Verlustabschreibung zu vermeiden).
08
Praktische Checkliste: Ihre AfA-Optimierung 2025/2026
- Kaufvertrag richtig strukturieren: Lassen Sie in der Preisaufstellung Gebäude und Grundstück separat auflisten.
- Neubau oder 2023+? Nutzen Sie 3 % Satz für neue Wohngebäude ab 2023.
- Baubeginn 2024–2029? Prüfen Sie degressive AfA (5 % vom Restwert) – dies spart in frühen Jahren massiv Steuern.
- Klimafreundlicher Mietwohnungsneubau? Sonder-AfA (5 % für 4 Jahre) beantragen – nicht automatisch gewährt!
- Degressive + Sonder-AfA kombinieren? Ja, beide gleichzeitig möglich!
- Reparaturen vs. Modernisierung: Dokumentieren Sie, ob Sie erhalten oder herrichten – das bestimmt die Abzugsfähigkeit.
- 15%-Grenze merken: In den ersten 3 Jahren nach Erwerb: Herstellungskosten über 15 % der Gebäudekosten → müssen aktiviert werden.
- Fahrtkosten für Verwaltung: 30 ct/km einfache Entfernung bei regelmäßiger Fahrt – dies ist zusätzliche Werbungskosten neben der AfA.
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Wechsel von degressiv zu linear: Automatisch oder manuell?
Ein wichtiger Punkt: Bei der degressiven Abschreibung wird irgendwann ein Punkt erreichen, an dem die degressive AfA geringer ist als die lineare. Das Finanzamt erlaubt (und erfordert) dann, zur linearen Methode zu wechseln.
Dies kann automatisch erfolgen, aber Sie sollten dies in Ihrer Steuerberatung thematisieren. Ein falscher Wechselzeitpunkt kostet unnötige Steuern.
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG ist eine freiwillige Inanspruchnahme. Sie müssen diese aktiv in Ihrer Steuererklärung angeben – sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Ein Fehler hier kostet Ihnen direkt Steuervergünstigungen.
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Fazit: AfA ist Ihre Steuersparbüchse
Die richtige Abschreibungsstrategie kann über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Euro Steuern sparen. Die Kombination aus:
- Linearer oder degressiver Basis-AfA (3 % für neue Wohngebäude)
- Degressiver AfA (5 % vom Restwert für Neubau 2024–2029)
- Sonder-AfA (20 % zusätzlich für klimafreundliche Mietwohnungen)
…führt in den ersten Jahren zu massiven Abschreibungen und Steuererleichterungen. Wichtig: Diese Instrumente ändern sich regelmäßig – was 2025 aktuell ist, kann 2027 veraltet sein. Eine professionelle Steuerplanung ist unverzichtbar.
Bei taxelite.de kombinieren wir Strategie, Struktur und Leidenschaft: Wir helfen Ihnen, Ihre Immobilien-Abschreibungen transparent und optimal zu gestalten – nicht mehr, nicht weniger, als die Gesetze erlauben.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: März 2026.
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Häufig gestellte Fragen
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