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Zwei Wege, Ihr Home Office von der Steuer abzusetzen
Seit der Pandemie gehört das Arbeiten von zu Hause für viele zum Alltag. Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten – aber nur mit der richtigen Variante. Zur Wahl stehen die Home-Office-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer. Beide unterscheiden sich erheblich in Voraussetzungen und Steuerersparnis.
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Die Home-Office-Pauschale: Einfach und ohne Nachweispflicht
Rechtliche Grundlage und Höhe
Die Home-Office-Pauschale ist in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG geregelt. Sie beträgt 6 Euro pro Arbeitstag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten – maximal 1.260 Euro pro Jahr. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.
Sie benötigen keinen separaten Raum. Auch wer am Küchentisch arbeitet, kann die Pauschale ansetzen – ohne Nachweis zur Raumsituation.
Dokumentation
Sie müssen die konkreten Tage der Heimarbeit nachweisen. Eine formlose Aufstellung reicht; empfehlenswert ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Sie arbeiten 180 Tage von zu Hause.
180 × 6 € = 1.080 € Werbungskosten
Bei 42 % Grenzsteuersatz: Ersparnis von rund 454 € netto, ganz ohne Belege und ohne separaten Raum.
Keine Doppelberücksichtigung
An Home-Office-Tagen entfällt die Entfernungspauschale. Bei langen Arbeitswegen (0,30–0,38 €/km) kann die Kilometerpauschale höher ausfallen – dann ist der Bürotag steuerlich wertvoller.
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Das häusliche Arbeitszimmer: Die stärkere Variante bei hohen Kosten
Drei Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
Das häusliche Arbeitszimmer bietet deutlich höhere Abzugsmöglichkeiten – allerdings nur bei kumulativer Erfüllung:
- Separater, abgeschlossener Raum: Eine Wohnzimmerecke genügt nicht.
- Nahezu ausschließliche Berufsnutzung: Ein Gästebett kann bereits schädlich sein.
- Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit: Der inhaltliche Schwerpunkt muss dort liegen.
Option 1 – Jahrespauschale 1.260 €
Ohne Einzelnachweise, zeitanteilig bei unterjähriger Nutzung. Ideal, wenn man Aufwand scheut.
Option 2 – Tatsächliche Kosten (unbegrenzt)
Besonders lohnend in teuren Städten – folgende Kosten sind anteilig absetzbar:
- Miete / Gebäude-AfA: Flächenanteil, z. B. 20 qm von 100 qm = 20 % der Kaltmiete
- Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser – anteilig
- Renovierungskosten: 100 % absetzbar, wenn nur das Arbeitszimmer betroffen
- Einrichtung: Schreibtisch, Stuhl, Regale – sofort bis 800 € netto
Kaltmiete 1.500 €/Monat · 20 qm von 100 qm = 20 %
Miete anteilig: 1.500 × 20 % × 12 = 3.600 €
Nebenkosten + Einrichtung: ca. 800 €
Gesamt: über 4.400 € pro Jahr. Das ist das Dreifache der Pauschale.
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Was ist nicht abzugsfähig?
Das Finanzamt lehnt folgende Konstellationen ausdrücklich ab:
- Arbeitsecken im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder der Küche – hier greift nur die Pauschale
- Durchgangszimmer mit Zugang zu anderen Räumen
- Räume mit überwiegend privater Nutzung (Gästezimmer mit Schreibtisch)
- Allgemeine Wohnungskosten ohne klare Zuordnung
Laptop, Monitor und Bürostuhl können Sie immer und zusätzlich absetzen – unabhängig vom Arbeitszimmer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto werden sofort im Anschaffungsjahr vollständig abgezogen.
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Vergleich: Wann lohnt sich welche Variante?
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Praxistipps für die optimale Steuerersparnis
Tipp 1 – Mittelpunkt-Regel ehrlich prüfen
Für Angestellte, die überwiegend beim Arbeitgeber tätig sind, liegt der Mittelpunkt am Unternehmensstandort. Dann bleibt nur die Pauschale. Freiberufler und Selbstständige sollten immer die tatsächlichen Kosten prüfen.
Tipp 2 – Arbeitsmittel zusätzlich absetzen
Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl – immer als Werbungskosten absetzbar. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort vollständig.
Tipp 3 – Arbeitgeber-Bescheinigung einholen
Schriftliche Bestätigung der Home-Office-Tage vom Arbeitgeber stärkt Ihre Position bei Rückfragen oder Betriebsprüfungen erheblich.
Tipp 4 – Fotos und Grundriss aufbewahren
Fotos des Arbeitszimmers und einen beschrifteten Grundriss sicher ablegen – bei Rückfragen des Finanzamts sofort griffbereit.
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Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Pauschale + Entfernungspauschale am selben Tag: Nicht zulässig – pro Tag nur eine Variante.
- Arbeitszimmer mit privater Mitnutzung: Sofa, Fernseher oder Gästebett gefährden den gesamten Abzug.
- Fehlende Dokumentation: Ohne Nachweis riskieren Sie die vollständige Aberkennung.
- Falsche Flächenberechnung: Nur Wohnfläche zählt – Keller und Dachboden bleiben außen vor.
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Fazit: Die richtige Strategie macht den Unterschied
Die Home-Office-Pauschale ist die unkomplizierteste Lösung für alle ohne separaten Raum. Wer ein echtes Arbeitszimmer hat und in einer teuren Stadt wohnt, sollte unbedingt die tatsächlichen Kosten durchrechnen – der Unterschied beträgt schnell mehrere Tausend Euro jährlich.
Dokumentieren Sie sorgfältig und bewahren Sie alle Belege auf. So lassen Sie keine Steuerersparnis liegen.
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Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: März 2026.