Abschreibung Gebäude (AfA)

Abschreibung Gebäude (AfA): lineare und degressive Abschreibung, Sonder-AfA für Mietwohnungen, Kaufpreisaufteilung - optimaler Steuerleitfaden für Vermieter.

Inhaltsverzeichnis

01
Was ist Abschreibung? Die Grundidee

Gebäude unterliegen zeitlichem Verschleiß. Wenn Sie ein Gebäude kaufen oder bauen, verliert es kontinuierlich an Wert – durch Abnutzung, Witterungseinflüsse, Alterserscheinungen. Das deutsche Steuerrecht erkennt diesen wirtschaftlichen Wertverlust an und erlaubt Ihnen, ihn steuerlich geltend zu machen: die Abschreibung (auch Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt).

Abschreibung ist im Grunde ein jährlicher Kostenabzug, der Ihre Steuerlast reduziert. Für Vermieter und Unternehmer ist dies eine der wichtigsten Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren.

▸ Wichtig

Sie können nicht den Grund und Boden abschreiben – nur das Gebäude selbst! Das ist ein häufiger Fehler. Der Grund und Boden gilt als nicht verbrauchbarer Vermögensgegenstand und bleibt dauerhaft steuerverschont.

02
Kaufpreisaufteilung: Gebäude vs. Grundstück

Wenn Sie ein Immobilienprojekt kaufen, zahlen Sie einen Gesamtpreis für Gebäude UND Grundstück zusammen. Für die steuerliche Behandlung ist es entscheidend, diese beiden Komponenten zu trennen:

  • Gebäudeanteil: Kann abgeschrieben werden
  • Grundstücksanteil: Kann NICHT abgeschrieben werden

Wie wird die Aufteilung vorgenommen?

Die Kaufpreisaufteilung sollte anhand von Sachverständigengutachten oder marktüblichen Verteilungsquoten erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine „Arbeitshilfe zur Aufstellung von Betriebsvermögensverzeichnissen“ veröffentlicht, die Richtlinien für typische Quoten enthält.

Typische Aufteilungen:

  • Wohngebäude: 70–80 % Gebäudeanteil, 20–30 % Grundstücksanteil (je nach Lage)
  • Gewerbegebäude: 75–85 % Gebäudeanteil, 15–25 % Grundstücksanteil
  • Innenstadtlagen (teuer): Oft ein höherer Grundstücksanteil (30–40 %)

Tipp: Lassen Sie ein professionelles Sachverständigengutachten erstellen. Das kostet 500–1.000 Euro, aber die Einsparungen durch die richtige Aufteilung sind erheblich. Wichtig: Die Aufteilung muss dokumentiert sein, damit das Finanzamt diese anerkennt.

03
Lineare Abschreibung: Die Standardmethode

Die lineare Abschreibung ist die klassische Methode. Sie schreiben jedes Jahr einen gleichbleibenden Prozentsatz des Gebäudewertes ab, definiert nach § 7 Abs. 4 EStG:

Gebäudeart / Fertigstellung Abschreibungssatz pro Jahr Nutzungsdauer
Wohngebäude Fertigstellung ab 01.01.2023 3 % 33,3 Jahre
Wohngebäude Fertigstellung vor 01.01.2023 2 % 50 Jahre
Nichtwohngebäude (Büro, Lagerhallen) 2–3 % (je nach Baujahr) 33–50 Jahre

Praxisbeispiel: Lineare Abschreibung

Szenario: Sie kaufen ein Wohngebäude, Fertigstellung 2024, Kaufpreis 500.000 Euro insgesamt. Gebäudeanteil (nach Aufteilung): 400.000 Euro.

Abschreibung pro Jahr: 400.000 Euro × 3 % = 12.000 Euro pro Jahr

Steuereinsparung (bei 42 % Grenzsteuersatz): 12.000 Euro × 42 % = 5.040 Euro pro Jahr

Über 33,3 Jahre: Sie sparen insgesamt etwa 168.000 Euro an Steuern!

04
Degressive Abschreibung: Die beschleunigte Variante

Seit dem 1. Oktober 2023 gibt es eine neue Möglichkeit für Vermieter von Wohngebäuden: die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG. Diese Methode erlaubt höhere Abschreibungen in den ersten Jahren.

▸ Voraussetzungen

  • Wohngebäude mit Baubeginn nach 30.09.2023 und vor 01.10.2029
  • Gebäude muss klimafreundlich sein (Effizienzhaus EH40 oder Qualitätssiegel QNG)
  • Lineare AfA von 3 % möglich, aber auch degressive AfA von 5 % pro Jahr (vom Restwert) im ersten Jahr

Wie funktioniert degressive Abschreibung?

Bei der degressiven Methode schreiben Sie einen festen Prozentsatz (5 %) vom Restwert ab – nicht vom ursprünglichen Kaufpreis:

  • Jahr 1: 400.000 Euro × 5 % = 20.000 Euro
  • Jahr 2: (400.000 – 20.000) Euro × 5 % = 19.000 Euro
  • Jahr 3: (380.000 – 19.000) Euro × 5 % = 18.050 Euro
  • … und so weiter, mit jährlich sinkenden Beträgen

Vorteil: In den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen! Das bringt früher Steuerersparnis.

Wichtig: Sie können einmalig von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln – typischerweise dann, wenn die linearen Abschreibungen höher werden als die degressiven (meist ab Jahr 10–12).

05
Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau: Das attraktive Upgrade

Ein besonders großzügiges Instrument ist die Sonder-AfA nach § 7b EStG. Sie gilt für Mietwohnungsneubau und ermöglicht zusätzliche Abschreibungen:

▸ Regelung

Zusätzlich zur regulären AfA können Sie 5 % pro Jahr für 4 Jahre (insgesamt 20 %) als Sonder-AfA abschreiben.

Voraussetzungen für Sonder-AfA:

  • Gebäude muss Mietwohnungen enthalten
  • Baukosten-Obergrenze: 5.200 Euro pro Quadratmeter
  • Bemessungsgrundlage: max. 4.000 Euro pro Quadratmeter
  • Gebäude muss klimafreundlich sein (EH40/QNG oder KfW-Effizienzstandard)
  • Fertigstellung: grundsätzlich ab 2023

Praxisbeispiel: Sonder-AfA + degressive AfA kombinieren

Szenario: Sie bauen ein neues Wohngebäude (QNG-zertifiziert), Gebäudeanteil 400.000 Euro.

  • Degressive AfA: 5 % = 20.000 Euro im Jahr 1
  • Sonder-AfA: 5 % = 20.000 Euro im Jahr 1
  • Insgesamt im Jahr 1: 40.000 Euro Abschreibung!

Das ist eine unglaublich starke Steuerersparnis: 40.000 Euro × 42 % Grenzsteuersatz = 16.800 Euro Steuerersparnis im ersten Jahr!

Die Sonder-AfA läuft über 4 Jahre, dann werden Sie wieder nur mit der regulären Abschreibung rechnen.

06
Der Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung

Wenn Sie die degressive Abschreibung nutzen, können Sie einmalig zur linearen Abschreibung wechseln. Das macht Sinn, wenn die linearen Abschreibungen größer werden als die degressiven.

Beispiel: 400.000 Euro mit 5 % degressiver AfA:

  • Jahr 1: 5 % vom Restwert = 20.000 Euro
  • Jahr 2: 5 % vom Restwert = 19.000 Euro
  • … (sinkend)
  • Ab Jahr 12: Lineare AfA von 3 % wird attraktiver → Wechsel!

07
Vergleich der Abschreibungsmethoden

Methode Erste Jahre Gesamtertrag Best für
Lineare AfA (3 %) Gleichbleibend 100 % über 33,3 Jahre Klassische Vermietung
Degressive AfA (5 %) Höher 100 % (schneller erreicht) Neue Gebäude nach 2023
Sonder-AfA (5 % für 4 Jahre) Zusätzlich 5 % +20 % insgesamt Mietwohnungsneubau (QNG)

08
Typische Fehler bei der Gebäudeabschreibung

Fehler 1: Grund und Boden abschreiben

Das ist nicht zulässig und führt zu Strafzinsen und Vorwürfen des Finanzamts. Immer eine klare Aufteilung vornehmen!

Fehler 2: Herstellungskosten als laufende Betriebsausgaben behandeln

Größere Reparaturen und Renovierungen müssen oft über mehrere Jahre abgeschrieben werden, nicht in einem Jahr. Grenzen Sie aus!

Fehler 3: Degressive AfA nicht nutzen, wenn möglich

Wenn Sie ein neues, klimafreundliches Gebäude bauen, sollten Sie die degressive AfA + Sonder-AfA nutzen. Das spart erheblich an Steuern in den ersten Jahren.

09
Handlungsempfehlungen für Sie

▸ Schritt 1

Lassen Sie ein Sachverständigengutachten zur Kaufpreisaufteilung erstellen (Gebäude vs. Grund und Boden).

▸ Schritt 2

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Abschreibungsmethode für Sie optimal ist (linear vs. degressiv).

▸ Schritt 3

Wenn Sie ein neues Gebäude bauen: Prüfen Sie, ob die Sonder-AfA möglich ist (meist bei QNG-Zertifizierung).

▸ Schritt 4

Planen Sie langfristig. Die Abschreibung läuft über Jahrzehnte – nutzen Sie diese Zeit optimal.

10
Fazit

Die Abschreibung von Gebäuden ist eine der wichtigsten und wirkungsvollsten Möglichkeiten für Vermieter und Unternehmer, ihre Steuerlast zu reduzieren. Mit den neuen Regelungen seit 2023 (degressive AfA, Sonder-AfA) gibt es erhebliche Optimierungspotenziale – besonders bei Neubauten.

Der Schlüssel liegt in der richtigen Planung und Dokumentation. Eine saubere Kaufpreisaufteilung und die Wahl der optimalen Abschreibungsmethode sparen Ihnen über die Jahrzehnte erhebliche Steuerbeträge. Mit taxelite.de haben Sie einen Partner, der diese Optimierungen für Sie durchführt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: März 2026.

11
Häufig gestellte Fragen


Kann ich Grund und Boden abschreiben?
Nein, absolut nicht. Grund und Boden gelten als nicht verbrauchbare Vermögensgegenstände und können nicht abgeschrieben werden. Sie können nur das Gebäude selbst abschreiben (§ 7 Abs. 4 EStG).

Was ist die degressive Abschreibung und wann ist sie möglich?
Die degressive AfA (5 % vom Restwert) ist seit Oktober 2023 für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 30.09.2023 und 01.10.2029 möglich, wenn das Gebäude klimafreundlich ist (EH40 oder QNG). Sie bringt höhere Abschreibungen in den ersten Jahren.

Was ist die Sonder-AfA und wie funktioniert sie?
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG ermöglicht zusätzlich zur regulären AfA weitere 5 % pro Jahr für 4 Jahre (insgesamt 20 %) bei Mietwohnungsneubau. Sie wird zusätzlich zur regulären Abschreibung gewährt und ist an Kostengrenzen und Klimastandards gebunden.

Wie lange läuft die lineare Abschreibung für Wohngebäude?
Für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 01.01.2023 beträgt die lineare AfA 3 % pro Jahr (33,3 Jahre Nutzungsdauer). Für ältere Gebäude vor 2023 sind es 2 % pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer).

Brauche ich ein Sachverständigengutachten für die Kaufpreisaufteilung?
Ein professionelles Sachverständigengutachten ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen, um die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund nachzuweisen. Die Kosten von 500–1.000 Euro amortisieren sich schnell durch die Steuereinsparungen.

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Viktor Schmidt – Steuerberater bei taxelite consulting
Über den Autor

Viktor Schmidt

Steuerberater & Gründer, taxelite consulting

Viktor Schmidt ist zugelassener Steuerberater und Gründer von taxelite consulting. Er begann seine Laufbahn mit einem dualen Studium bei der Finanzverwaltung NRW in Nordkirchen und sammelte anschließend mehrjährige Erfahrung bei Ernst & Young – zunächst im Bereich International Tax, dann als Spezialist für Real Estate Tax. Nach Stationen als Group Tax Manager bei der KanAm Grund Group sowie als Steuerreferent bei Lensing Media gründete er 2024 taxelite consulting. Parallel absolvierte er erfolgreich das Steuerberaterexamen an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss und schloss einen Master of Arts in Taxation an der Hochschule Aalen ab. Heute berät er Unternehmen, Selbstständige und Immobilienbesitzer deutschlandweit – vollständig digital, standortunabhängig und mit dem Anspruch, Steuerberatung strategisch, klar und lösungsorientiert zu denken.

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